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100% netzwerk mensch

Was wir tun?
Was wir lieben!

netzwerk mensch ist eine gemeinnützige Initiative der big. bechtold-gruppe. Als anerkannter und fördermittelberechtigter Träger für Kindertagesstätten entwickeln wir individuelle Lösungen für Ihre betriebsnahe Kinderbetreuung – von der Idee einer Einrichtung bis zur Trägerschaft, alles aus einer Hand. Damit Sie ein attraktiver Arbeitgeber für Mütter und Väter werden.

Auf einen Blick

Rückenwind für
Unternehmen

ZUSAMMENSPIEL

Auf Augenhöhe

Mit der big. bechtold-gruppe hat netzwerk mensch mehr als nur einen starken Partner an der Seite, als Initiator ist big das Fundament von netzwerk mensch und übernimmt die Verantwortung von der Planung bis hin zur Umsetzung. Dabei wird nichts dem Zufall überlassen, alles wird bis ins kleinste Detail geplant und durchgespielt. Wie kann man die Sonneneinstrahlung nutzen? Welche Möglichkeiten gibt es, um den Wasserverbrauch zu reduzieren? Wie können wir das Thema Sicherheit gewährleisten, die sich scheinbar unsichtbar in die Räumlichkeiten integriert?

Das Schöne, nicht ausschließlich netzwerk mensch profitiert von big, auch big lernt von netzwerk mensch. Nur in enger Zusammenarbeit finden wir die optimalen Lösungen für jedes neue Projekt und erschaffen einzigartiges. Nur durch Nähe, Vertrauen und kurze Wege, bleibt Zeit für das Wesentliche – Achtsamkeit und Aufmerksamkeit – denn eine gute Partnerschaft beginnt auf Augenhöhe.

Für das beste zweite Zuhause überlassen wir nichts dem Zufall.
Zitat Anführungszeichen

Nachhaltig

Für Mensch und Umwelt

Kinder sind unsere Zukunft – ihr Wohlbefinden und ihre freie Entfaltung sind die Grundpfeiler unserer Kitas. Wir sehen in unserer Pflicht aber auch die Sicherung ihrer Umwelt. Das machen wir mit Green Building – nachhaltige Naturmaterialien, Energieeffizienz und Ressourcenschonung gehören deshalb ebenso dazu, wie die Erschaffung unterschiedlicher Raumwelten und das Kreieren einer besonderen Atmosphäre, die unsere Kitas zum besten zweiten Zuhause machen.

Unsere Kindergärten

Hier geht's ab!

Rabatz bei den Schloss-Geistern

Spukt es hier? Nein – das sind die Kinder der Kita Schloss-Geister, die ausgelassen musizieren, forschen und lernen. Vis-a-vis vom Schloss Gottesaue, inmitten eines ruhigen Grünbereichs geht das ganz besonders gut. Die insgesamt 70 Betreuungsplätze teilen sich umliegende Organisationen und Unternehmen wie das KIT, die BBBank und die Hochschule für Musik. Die Kita punktet vor allem durch das von Experten entwickelte Konzept für frühkindliche Bildung – ein Vorzeigeprojekt in der Region. Zudem ist sie die einzige „Forscherstation“ in Karlsruhe und aktiv im Bereich Gesundheitsförderung. What else!? Betreut wird bilingual, auf Deutsch und Englisch.

Kreativität im Morgentau

Wie passend – die Kita Morgentau sieht von oben aus wie ein Tropfen! 2015 wurde die Betriebskindertagesstätte der SEW-EURODRIVE, in unmittelbarer Nähe zum Firmengelände am Standort Bruchsal eröffnet. Seitdem werden hier bis zu 118 Kinder von Mitarbeiter:innen betreut. Ganztagesplätze mit verlängerten Öffnungszeiten und nur wenige Schließtage sorgen für maximale Flexibilität für Arbeitgeber und Mitarbeiter:innen. Hisst die Segel! Diverse Bildungsinseln stillen den Durst nach Forscherdrang und wenn der Hunger kommt? Dann gibt es ein leckeres Mittagessen vom Bio-Caterer. Das nächste Abenteuer kann kommen!

Betreuungsbedarf

Passende Lösungen
für jeden Betrieb

FAQ

Die wichtigsten Antworten

Ganz einfach, weil es das Leben von 96 Prozent der Beschäftigten mit Kindern und 89 Prozent der Beschäftigten mit pflegebedürftigen Angehörigen erleichtert.
(Unternehmensmonitor Familienfreundlichkeit 2019)

75 Prozent der Mütter kehren nach spätestens 25 Monaten wieder an ihren Arbeitsplatz zurück – vorausgesetzt die Kinderbetreuung ist geregelt. Ist das nicht der Fall gibt es ein Zurück ins Berufsleben erst nach 42 Monaten . Kurzum Familienfreundlichkeit fördert frühe Berufsrückkehrer. (https://www.erfolgsfaktor-familie.de)

Weil uns das gleiche am Herzen liegt wie Ihnen – der Mensch. Wir geben täglich alles, um Ihren Mitarbeiter:innen den Alltag zu erleichtern und deren Kinder liebevoll zu betreuen und zu fördern. Und am Ende ist die Erfahrung, die wir mitbringen das große Plus. Wieso sollten Sie sich als Unternehmen mit einer komplett neuen Materie auseinandersetzen, wenn Sie doch ganz einfach auf unser Know-How zurückgreifen können!?
a) Sie bauen die Betriebskita und netzwerk mensch betreibt sie.
b) netzwerk mensch baut und betreibt eine Betriebskita, Sie nutzen ihr gewünschtes Kontigent.
c) Sie nutzen Betreuungsplätze in einer bestehenden netzwerk mensch-Kita.

Städtische Förderung
Durch Aufnahme in die Bedarfsplanung der Stadt stehen diverse Fördermöglichkeiten zur Verfügung, in Karlsruhe sind das z.B. Personalkostenzuschüsse, Fortbildungszuschüsse, Baukostenzuschüsse oder Mietzuschüsse.


Investitionsprogramm des Bundes „Kinderbetreuungsfinanzierung“
Gefördert werden Investitionen für die Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen für Kinder U3 und Ü3 durch Neubau-, Umbau- und Umwandlungsmaßnahmen. Ebenso gefördert wird der Erhalt von Plätzen für Kinder U3 und Ü3, die ohne Erhaltungsmaßnahme Ende 2025 wegfallen würden und die Schaffung von Differenzierungs- bzw. Rückzugsräumen in Kindertageseinrichtungen zur Inklusion von Kindern mit Behinderung bis zum Schuleintritt. Getätigt werden auch Ausstattungsinvestitionen für Küchen.


Förderung aus der Finanzausgleichsumlage des Landes (FAG-Mittel)
Kitas, die nicht in der Bedarfsplanung sind, können die Weiterreichung der FAG (Finanzausgleichsgesetz)-Mittel beantragen. Zudem werden alle Kinder gefördert, die zum Stichtag 01.03. eines Jahres in der Kita sind: Die Dauer der Förderung beträgt immer 1 Jahr. Die Auszahlungsweise ist rückwirkend – die Höhe variiert, es gibt keine Pauschale.


Beispielbeträge 2016:
Kind U3 Ganztags = 12.842,00 €
Kind Ü3 Ganztags = 2.442,00 €
Kind U3 Halbtags = 8.989,40 €
Kind Ü3 Halbtags = 1.465,00 €


Zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten

  • Die vertragliche Bindung mit einem oder mehreren Unternehmen und den Verkauf von Belegplätzen.
  • Die Einnahme der Elternbeiträge
    Gemäß § 3 Nr. 33 EStG sind Arbeitgeberleistungen zur Unterbringung und Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder der Arbeitnehmer:innen in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Elternbeiträge sind bis zum 6. Lebensjahr zu 2/3, höchstens 4.000 € p. a. im Rahmen der Einkommensteuererklärung absetzbar.
  • Der Arbeitgeberbeitrag – Leistungen für betriebliche Kinderbetreuung sind steuerlich anerkannte Betriebsausgaben.

Mitgestalter:innen gesucht

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